Das Washingtoner Artenschutzabkommen, auch bekannt als CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz gefährdeter Arten. Es wurde 1973 in Washington D.C. unterzeichnet und trat 1975 in Kraft. Das Abkommen zielt darauf ab, den internationalen Handel mit bedrohten Tieren und Pflanzen zu regulieren und so deren Überleben in der freien Natur zu sichern.
CITES funktioniert, indem es den Handel mit über 35.000 Arten von Tieren und Pflanzen kontrolliert. Diese Arten sind in drei Anhängen aufgelistet, die unterschiedliche Schutzniveaus bieten. Das Abkommen stellt sicher, dass der internationale Handel mit Exemplaren wildlebender Tiere und Pflanzen deren Überleben nicht gefährdet.
Für Terrarienhalter und Reptilienliebhaber ist CITES besonders wichtig. Viele beliebte Terrarientiere wie bestimmte Schildkrötenarten, Chamäleons oder Geckos fallen unter den Schutz des Abkommens. Das bedeutet, dass du beim Kauf oder der Einfuhr solcher Tiere besondere Regeln beachten musst. Es geht dabei nicht darum, dir dein Hobby zu vermiesen, sondern sicherzustellen, dass die Tiere, die du liebst, auch in freier Wildbahn eine Zukunft haben.
Wie funktioniert CITES?
Das Washingtoner Artenschutzabkommen arbeitet mit einem System von Anhängen und Genehmigungen. Lass uns einen genaueren Blick darauf werfen, wie das in der Praxis aussieht.
Die drei Anhänge von CITES
CITES teilt die geschützten Arten in drei Anhänge ein. Diese Anhänge bestimmen, wie streng der Handel mit einer bestimmten Art reguliert wird:
- Anhang I: Auf Anhang I gelistete Arten erfahren den höchsten Schutz. Hier werden nur Arten aufgeführt, die unmittelbar vom Aussterben bedroht sind; zurzeit sind dies über 930 Arten. Der kommerzielle Handel mit diesen Arten ist nicht erlaubt. Für den Export ist in jedem Fall eine Ausfuhrgenehmigung nötig, die die legale Herkunft bescheinigt, sowie eine Einfuhrgenehmigung. Legal bedeutet bei Arten auf Anhang I, dass die Entnahme wissenschaftlichen Zwecken dient, die Exemplare bereits vor der Aufnahme der Art auf Anhang I aus der Wildnis entnommen wurden oder aus Nachzucht stammen.
- Anhang II: Die derzeit über 34.000 Arten, die in Anhang II geführt werden, sind zwar noch nicht vom Aussterben bedroht, aber ihr Bestand würde durch freien internationalen Handel gefährdet. Die Bestimmungen des Anhangs II sollen helfen, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen. Für den Export von Anhang II-Arten muss eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes vorliegen. Die EU verlangt außerdem eine Einfuhrgenehmigung.
- Anhang III: Anhang III enthält fast 150 Arten, die nur in einigen Ländern, zum Teil sogar nur in einzelnen Regionen geschützt werden. Solche Arten benötigen beim Export aus dem entsprechenden Land eine Ausfuhrgenehmigung. Wenn die gleiche Art aus einem Land stammt, in dem sie nicht gelistet ist, muss ein CITES-Zertifikat diese Herkunft bescheinigen. Bei der Einfuhr in die EU muss diese zusätzlich beim Zoll angemeldet werden.
Die Einteilung in diese Anhänge ist nicht statisch. Alle drei Jahre treffen sich die CITES-Mitgliedsstaaten zur Konferenz der Vertragsparteien. Dort können Arten in einen anderen Anhang verschoben oder neu aufgenommen werden. Als Terrarienhalter solltest du diese Entwicklungen im Auge behalten, da sie direkten Einfluss darauf haben können, welche Tiere du halten darfst und wie du sie erwerben kannst.
Das Genehmigungssystem
Für den Handel mit CITES-geschützten Arten brauchst du spezielle Genehmigungen. Diese Genehmigungen stellen sicher, dass der Handel legal und nachhaltig ist:
- Für Arten aus Anhang I brauchst du sowohl eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes als auch eine Einfuhrgenehmigung des Ziellandes.
- Für Arten aus Anhang II reicht in der Regel eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes.
- Für Arten aus Anhang III brauchst du je nach Herkunftsland entweder eine Ausfuhrgenehmigung oder eine Herkunftsbescheinigung.
Diese Genehmigungen werden nur erteilt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass der Handel das Überleben der Art in freier Wildbahn nicht gefährdet und dass die Tiere legal erworben wurden.
Als Terrarienhalter bedeutet das für dich: Wenn du ein CITES-geschütztes Tier kaufst, solltest du immer nach den entsprechenden Papieren fragen. Bei in Gefangenschaft gezüchteten Tieren gibt es oft vereinfachte Verfahren, aber auch hier musst du sicherstellen, dass alles legal ist.
Bedeutung für Terrarienhalter
Das Washingtoner Artenschutzabkommen hat direkte Auswirkungen auf dich als Terrarienhalter. Es beeinflusst, welche Tiere du halten darfst und wie du sie erwerben kannst. Lass uns genauer ansehen, was das für dich bedeutet.
Welche Terrarientiere sind betroffen?
Viele beliebte Terrarientiere fallen unter den Schutz von CITES. Hier einige Beispiele:
- Schildkröten: Fast alle Landschildkröten und viele Wasserschildkröten sind geschützt.
- Echsen: Viele Warane, Chamäleons und Geckos stehen auf den CITES-Listen.
- Schlangen: Boas, Pythons und einige Giftschlangen sind geschützt.
- Amphibien: Viele Pfeilgiftfrösche und Salamander fallen unter CITES.
Es ist wichtig, dass du vor dem Kauf eines Tieres prüfst, ob es unter CITES-Schutz steht. Hier eine Tabelle mit einigen beliebten Terrarientieren und ihrem CITES-Status:
Art | Wissenschaftlicher Name | CITES-Anhang |
---|---|---|
Königspython | Python regius | II |
Grüner Leguan | Iguana iguana | II |
Griechische Landschildkröte | Testudo hermanni | II |
Jemenchamäleon | Chamaeleo calyptratus | II |
Leopardgecko | Eublepharis macularius | Nicht gelistet |
Beachte, dass auch Arten, die nicht unter CITES fallen, durch nationale Gesetze geschützt sein können.
Was bedeutet das für den Kauf und Verkauf?
Wenn du ein CITES-geschütztes Tier kaufen möchtest, musst du einige Dinge beachten:
- Kaufe nur von seriösen Händlern oder Züchtern, die die nötigen Papiere vorweisen können.
- Frage immer nach der Herkunft des Tieres und den entsprechenden CITES-Dokumenten.
- Bei in Gefangenschaft gezüchteten Tieren sollte es eine Bescheinigung über die Nachzucht geben.
- Sei vorsichtig bei verdächtig günstigen Angeboten, besonders bei seltenen oder schwer zu züchtenden Arten.
Wenn du selbst Tiere verkaufen oder weitergeben möchtest, musst du ebenfalls die CITES-Bestimmungen beachten. Für manche Arten brauchst du spezielle Genehmigungen, auch wenn du sie nur innerhalb deines Landes verkaufst.
CITES mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber es ist ein wichtiges Instrument zum Schutz bedrohter Arten. Als verantwortungsvoller Terrarienhalter trägst du dazu bei, dass dein Hobby nicht zur Gefährdung wildlebender Populationen führt.
Praktische Tipps für Terrarienhalter
Als Terrarienhalter kannst du einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten. Hier einige praktische Tipps, wie du mit CITES-geschützten Arten umgehen solltest.
Dokumentation und Nachweise
Gute Dokumentation ist der Schlüssel, wenn du CITES-geschützte Arten hältst:
- Bewahre alle Kaufbelege und CITES-Dokumente sorgfältig auf. Sie beweisen die legale Herkunft deiner Tiere.
- Führe ein Zuchtbuch, wenn du mit geschützten Arten züchtest. Notiere Geburtsdaten, Elterntiere und eventuelle Todesfälle.
- Fotografiere deine Tiere regelmäßig, besonders wenn sie individuelle Merkmale haben. Das kann bei der Identifikation helfen.
- Bei manchen Arten ist eine Kennzeichnung durch Mikrochips oder Ringe vorgeschrieben. Informiere dich über die geltenden Bestimmungen.
Eine gute Dokumentation schützt dich nicht nur rechtlich, sondern hilft auch bei der Pflege und Zucht deiner Tiere.
Reisen mit CITES-Arten
Wenn du mit deinen Tieren reisen möchtest, etwa zu einer Ausstellung oder beim Umzug, gibt es einiges zu beachten:
- Informiere dich frühzeitig über die Bestimmungen des Ziellandes. Manche Länder haben strengere Regeln als andere.
- Beantrage rechtzeitig die nötigen CITES-Dokumente. Das kann einige Wochen dauern.
- Achte auf artgerechten Transport. Stress während der Reise kann die Gesundheit der Tiere gefährden.
- Bei Reisen innerhalb der EU gelten oft vereinfachte Regeln, aber auch hier musst du die Herkunft der Tiere nachweisen können.
Plane Reisen mit CITES-geschützten Arten sorgfältig. Im Zweifelsfall ist es besser, die Tiere zuhause zu lassen und einen erfahrenen Pfleger zu engagieren.
Zucht und Nachzucht
Die Nachzucht von CITES-geschützten Arten in Gefangenschaft kann zum Artenschutz beitragen:
- Informiere dich über die Zuchtbedingungen deiner Art. Manche Arten sind leichter zu züchten als andere.
- Arbeite mit anderen Züchtern zusammen, um genetische Vielfalt zu erhalten.
- Melde Nachzuchten bei den zuständigen Behörden. Für manche Arten brauchst du spezielle Genehmigungen.
- Verkaufe Nachzuchten nur mit den nötigen Papieren. So trägst du dazu bei, den illegalen Handel einzudämmen.
Verantwortungsvolle Zucht kann helfen, den Druck auf Wildpopulationen zu verringern. Gleichzeitig lernst du viel über die Biologie und das Verhalten deiner Tiere.
Zitate und Quellen zum Washingtoner Artenschutzabkommen
[1] https://en.wikipedia.org/wiki/CITES
[2] https://www.nature.com/articles/s41467-020-18523-4
[3] https://www.nparks.gov.sg/biodiversity/cites/conditions-for-importing-and-exporting-cites-species-animals
[4] https://www.froglife.org/2022/07/21/croaking-science-the-international-trade-in-reptiles-and-amphibians/
[5] https://clinicanido.es/en/what-is-cites/
[6] https://cites.unia.es/cites/file.php/1/files/cb-captive-breeding-manual-en.pdf
[7] https://www.animallaw.info/article/overview-international-trade-wild-caught-reptiles
[8] https://www.bmuv.de/en/themen/artenschutz/internationaler-artenschutz/cites
[9] https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2666937423000021
[10] https://www.bfn.de/en/topic/cites
[11] https://www.dw.com/en/illegal-wildlife-trade-thrives-on-facebook-internet-forums/a-50141184